Der Wissenschaftliche Beirat hat in seiner neuesten Stellungnahme zu einem neuen Anlauf für die kapitalgedeckte Rente durch eine Riesterreform wichtige Argumente für die Vorsorge-Diskussion aufbereitet. Er diskutiert auch die wichtige Frage: Lebenslange Rente oder Kapitaloption. Die Argumente sind wichtig und bedenkenswert. Teil 3 und der Umgang mit dem Kapitalwahlrecht.
Kapital wird konsumiert
Der Beirat hat sehr klar erkannt, dass eine Kapitaloption zum Konsum und anschließend zu erneuten „Rettungsaktionen“ des Staats (Samariter-Dilemma) führen kann. Der Beirat führt dazu Folgendes aus:
Eine weitere für die Ausgestaltung wichtige Frage ist, wie das angesparte Kapital mit dem Eintritt in das Rentenalter ausgezahlt werden sollte. Die Ersparnisse könnten mit dem Eintritt in das Rentenalter in einer Summe ausgezahlt werden, oder sie könnten den Anlegern in monatlichen Raten als Annuität (d.h. als lebenslange Rente) zufließen. Eine Auszahlung als Gesamtsumme birgt zum einen das Risiko, dass das angesparte Vermögen unmittelbar nach Renteneintritt verkonsumiert oder verschenkt wird. Wenn die sonstigen Einkünfte gering sind, könnten staatliche Leistungen notwendig werden und erneut zum Samariter-Dilemma führen.
Negative Risiko-Selektion bei Kapitaloptionen
Auf der Höhe der mathematischen Zeit ist der Beirat, was die Frage der negativen Risiko-Selektion (adverse Selektion) bei Kapitaloption angeht. Denn, wenn nur der Kunde weiß, dass es Risikofaktoren gibt, die sein Leben verkürzen, wie z.B. dass er schon erkrankt oder vorerkrankt ist, wird er Kapital wählen und im System bleiben statistisch gesehen nur die, die dann länger überleben.
Wegen dieser Informationsasymmetrie zwischen Versorgungsträger und Versorgten rät der Beirat zur Ausgestaltung als lebenslange Rente („Annuität“):
Will der Staat mit der Fondslösung die Langlebigkeit absichern und sich selbst aus dem Samariter-Dilemma befreien, dann ist ein Pflichtbeitrag für alle sowie eine verpflichtende Umwandlung in Annuitäten die geeignete Lösung.
Geht es nicht um die lebenslange Sicherung der Altersvorsorge, sondern „nur“ um den Vermögensaufbau, der letztlich bei Eintritt des Rentenalters endet, so sieht der Beirat eine höhere Flexibilität: Steht hingegen das Ziel des langfristigen Vermögensaufbaus in der Bevölkerung …im Vordergrund, kommt auch eine freiwillige Lösung, eine flexible Wahl der Beitragshöhe und eine Auszahlung des akkumulierten Vermögens bei Renteneintritt infrage. Teile dieses Vermögens könnten dann auch an die Hinterbliebenen vererbt werden.
Rente vs. Kapital – die ewige Frage der Altersvorsorge
Hier die Überlegungen im Detail:
Zum anderen ist bei einer Auszahlung in einer Summe das Risiko der Langlebigkeit nicht versichert. Vorzusehen, dass die Versicherten individuell entscheiden können, ob ihr Kapital in Annuitäten umgewandelt wird, ist wegen des Problems adverser Selektion problematisch.
Eine Umwandlung in eine Annuität [d.h. eine lebenslange Rente] ist vor allem für Menschen attraktiv, die eine hohe Lebenserwartung haben. Im Annuitätenmarkt ist das Problem der adversen Selektion empirisch gut dokumentiert …. Käufer von Annuitätenversicherungen leben länger als Nicht-Käufer mit ähnlichen, beobachtbaren Charakteristiken; sie wählen auch höhere spätere Zahlungen (back-loading) und weniger Zahlungen im Todesfall an Hinterbliebene.
Falls der oder die einzelne besser über die eigene Lebenserwartung informiert ist als die Versicherer, werden sich letztere bei der Kalkulation an Personen mit besonders hoher Lebenserwartung orientieren. Für einen großen Teil der Bevölkerung sind die Bedingungen für die Annuitäten unattraktiv. Dieses adverse Selektionsproblem spricht dafür, eine verpflichtende Umwandlung in Annuitäten bei Renteneintritt für alle vorzusehen.
Fortschritte in der Informationstechnologie könnten unter Umständen das adverse Selektionsproblem auf Dauer eliminieren. Wenn die Daten, die den Versicherungsunternehmen über die einzelne Person zur Verfügung stehen, eine gute Einschätzung der Lebenserwartung erlauben, besteht auch keine nennenswerte asymmetrische Information mehr. Dann könnte es jeder einzelnen Person überlassen bleiben, ob sie das angesparte Vermögen bei Renteneintritt in eine Annuität umwandelt. Die Politik muss sich bei einer solchen Ausgestaltung jedoch auch bewusst sein, dass sich bei gleichem angespartem Vermögen die Annuität zwischen Personen unterscheiden wird. Frauen bekämen beispielsweise wegen der im Durchschnitt höheren Lebenserwartung eine niedrigere Annuität als Männer.
Zusatzbeiträge zum Obligatorium?
Die Ausgestaltung der Auszahlung hat auch Implikationen für die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger neben dem Pflichtbeitrag auch freiwillige, zusätzliche Einzahlungen in den Fonds (Topping up) leisten können.
Wenn man wegen des Problems der adversen Selektion eine für alle einheitliche Annuitätenlösung wählt, kann man auch keine Zuzahlungen über das verpflichtende Maß hinaus gestatten. Denn sonst würden diejenigen mit besonders langer Lebensdauer besonders viel einzahlen und würden aus den Pflichtbeiträgen der Zahler mit kürzerer Lebenserwartung quersubventioniert. Das adverse Selektionsproblem würde über die Zusatzbeiträge durch die Hintertür wieder auftreten.
Wird hingegen das angesparte Vermögen (immer) in einer Summe ausgezahlt, können die Bürgerinnen und Bürger nach Belieben zusätzliche Einzahlungen leisten. Zusätzliche Einzahlungen wären auch möglich, wenn sich das Problem der asymmetrischen Information durch hinreichend detaillierte individuelle Daten lösen lässt und die Politik eine Differenzierung der Annuitäten nach individuellen Lebenserwartungen zulässt.
Fazit
Die Überlegungen decken sich mit den bisherigen Erfahrungen zum Thema Kapital oder Rente. Im letzten Wurf zur Altersvorsorge (Betriebsrentenstärkungsgesetz) hat sich der Gesetzgeber beim Sozialpartnermodell für eine lebenslange Rente entschieden. Denn die Hoffnung, dass die Versicherer detailliert über den Gesundheitszustand der Versorgten informiert sein werden, dürfte schon am Datenschutz scheitern.
In Großbritannien hat man zunächst mit dem Opting-Out den Vermögensaufbau präferiert, stellt nun aber fest, dass es auch Optionen für die Rentenphase geben muss, und hat dafür einen entsprechenden Fonds für die Rentenphase aufgelegt. Dabei geht es allerdings zunächst nicht um eine lebenslange Verrentung, sondern die Auszahlung aus dem Fonds ist auf Alter 85 mit einer sich daran anschließenden lebenslangen Verrentung des Restkapitals ausgelegt – dabei kann es natürlich passieren, dass der Staat im hohen Alter, wenn vor allem steigende Pflegekosten zu erwarten sind, wieder als Samariter und Helfer auftreten muss.
Übrigens lässt der Beirat auch die wichtige Frage unbeantwortet, welche Rechnungsgrundlagen für eine lebenslange Rente gelten sollen. Sind diese nämlich zu „günstig“ gewählt, lebt also das Kollektiv länger als angenommen, so sind Rentenkürzungen impliziert oder der Staat muss wieder als Samariter „retten“. Im umgekehrten Fall, stellt sich die Frage, an wen und wie die Sterblichkeits-„gewinne“ auszuzahlen sind. Die richtige „Weltformel“ ist hier noch nicht gefunden.