Das DIW untersuchte die Verbreitung der Entgeltumwandlung und konstatierte eine sehr ungleiche Verteilung. Nicht nur zwischen Regionen und Geschlechtern, sondern auch bezüglich der Betriebsgrößen und Branchen.
Über die regionalen Unterschiede in der Verbreitung einer Entgeltumwandlung und die geschlechterspezifische Nutzung berichtete bAVheute erst kürzlich.
Für Vermittler ergibt sich mit Blick auf die Verbreitung in bestimmten Branchen und Betriebsgrößen weiteres Beratungspotenzial. Laut der Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) nimmt vor allem in den Sektoren Gastgewerbe (4,9 %), Land- und Forstwirtschaft (8,2 %) und sonstigen Dienstleistungen (8,9 %) nicht einmal einer von zehn Mitarbeitern die Möglichkeit einer betrieblichen Altersversorgung über eine Entgeltumwandlung wahr – trotz Rechtsanspruch. Am oberen Ende steht die Banken- und Versicherungswirtschaft, in der mehr als jeder Zweite (56,2 %) eine Entgeltumwandlung nutzt.
Beratungsansätze für den Mittelstand
Unabhängige Vermittler können eine betriebliche Altersversorgung in kleinen und mittelständischen Unternehmen effizient umsetzen. Ansatzpunkt für die Beratung ist anders als früher nicht mehr das Recht auf Entgeltumwandlung, sondern die vom Arbeitgeber finanzierte Betriebsrente für alle. Aufgrund der Fördermöglichkeiten für Einkommen unter 2.575 Euro/Monat (Förderbetrag nach § 100 EStG), kann die bAV auch in Branchen mit niedrigerem Lohnniveau mit einem sinnvollem Konzept umgesetzt werden.
Unterstützung: Stuttgarter bAV-Lösung für Minijobber
Auch Minijobber können die Vorteile einer bAV nutzen. Die Stuttgarter hat dafür ein umfassendes Zielgruppenkonzept erarbeitet, das Vermittlern die Beratung dieser konkreten Zielgruppe erleichtern. Individualisierbare Arbeitgeber- und Arbeitnehmerpräsentationen und Vorlagen für die einfache, komfortable und zielführende Beratung und die Umsetzung der bAV für Minijobber, erhalten Sie hier: