Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Moderne Altersvorsorge funktioniert ohne Beitragsgarantie

Der Wissenschaftliche Beirat hat in seiner neuesten Stellungnahme zu einem neuen Anlauf für die kapitalgedeckte Rente durch eine Riester-Reform wichtige Argumente für die Vorsorge-Diskussion aufbereitet. Teil 2 und die Sache mit der Beitragsgarantie.

Bild von Dr. Henriette Meissner
Dr. Henriette Meissner, Die Stuttgarter
26.08.2022
Moderne Altersvorsorge funktioniert ohne Beitragsgarantie
@shutterstock_ShutterB

Der Wissenschaftliche Beirat hat in seiner neuesten Stellungnahme zu einem neuen Anlauf für die kapitalgedeckte Rente durch eine Riester-Reform wichtige Argumente für die Vorsorge-Diskussion aufbereitet. Teil 2 und die Sache mit der Beitragsgarantie.

Dass Beitragsgarantie und Anlage am Aktienmarkt (in der Stellungnahme des Beirats: Kapitalanlagemarkt) nicht zusammengehen und in Zeiten des Niedrigzinses zu geringen Renditen führen, ist auch in die Überlegungen des Beirats eingeflossen.

In seiner Gesamtbetrachtung spricht sich daher der Beirat dafür aus, dass es bei einer verpflichtenden Teilnahme in der zukünftigen Ausgestaltung der kapitalgedeckten Rente keine Beitragsgarantie mehr geben soll.

Die Überlegungen des Beirats decken sich im Wesentlichen mit den Argumenten, die in den letzten Jahren in der Finanzdienstleistungsbranche für eine moderne Altersvorsorge vorgebracht wurden.

Die Überlegungen des Beirats sind wie folgt.

1. Moderne Geldanlage ist Trumpf

Bei einer Verpflichtung zur Teilnahme sollte also garantiert werden, dass die veranlagten Mittel nach den Grundsätzen und Erkenntnissen der modernen Portfoliotheorie investiert werden. Eine wichtige Determinante für die Mischung aus Risiko und Ertrag der veranlagten Mittel ist die Entscheidung darüber, ob die Beiträge der Anleger einer Beitragsgarantie unterliegen. Diese Garantie vonseiten der privaten Anbieter ist zentraler Bestandteil der Riester-Rente und umfasst die geleisteten Beiträge sowie die Zulage, sie gilt hingegen nicht für das schwedische Modell.

Vorteil: Schutz vor Kursverlusten kurz vor der Rente

Eine Beitragsgarantie schützt die Anleger vor den Schwankungen des Kapitalmarkts, insbesondere vor signifikanten Kursverlusten. Solche Kursverluste sind insbesondere dann problematisch, wenn sie sich kurz vor dem Eintritt in das Rentenalter ereignen. Man stelle sich als Beispiel einen Anleger vor, der bei Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im Frühjahr 2022 in Rente gegangen wäre und am schwedischen Modell partizipiert hätte. In diesem Fall hätten die Ersparnisse durch die Kursrückgänge an den internationalen Kapitalmärkten deutliche Verluste erfahren – ausgerechnet zu dem Zeitpunkt, in dem der Anleger die Ersparnisse benötigt.

Eine Beitragsgarantie hätte diese Verluste auf den Umfang der zuvor erzielten Kursgewinne reduziert. Die eingezahlten Beiträge wären in jedem Fall geschützt gewesen.

Nachteil: Garantien sind Renditeverhinderer

Auch wenn diese Beitragsgarantie auf den ersten Blick wünschenswert erscheinen mag, weist sie mehrere gravierende Nachteile auf.

Der größte Nachteil liegt darin begründet, dass eine Beitragsgarantie Investitionen in renditeträchtigen Anlageklassen deutlich erschwert und damit gerade in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen Renditechancen auslässt.

Zu dieser Erkenntnis passt die Beobachtung, dass bei den Riester-Renten in den letzten Monaten neben die zurückbleibende Nachfrage ein schwindendes Angebot tritt. Mehrere Finanzdienstleister haben angekündigt, keine weiteren Riester-Renten verkaufen zu wollen. Sie argumentieren, dass die vollständige Beitragsgarantie der Verträge in Zeiten anhaltender Niedrigzinsen einen immer größeren Anteil von Investitionen in renditeträchtigen Anlageklassen wie etwa Aktien erfordert, was es zunehmend schwieriger macht, eine solche Garantie zu geben.

Langfristige Anlagen brauchen keine Beitragsgarantien

Das Eintreten für die Beitragsgarantie verkennt auch die langfristige Perspektive bei der Vermögensbildung für das Rentenalter. Hierbei handelt es sich um Investitionsphasen von mehreren Jahrzehnten, für die die empirische Kapitalmarktforschung für die Vergangenheit zwar mitunter große Schwankungen, aber fast durchgehend höhere Renditen bei Investitionen in Aktien über diejenigen in Staatsanleihen und anderen Schuldverschreibungen dokumentiert. Die Beitragsgarantie weist in der Extrapolation der Erfahrungen aus der Vergangenheit also erhebliche Opportunitätskosten auf, gerade über lange Zeiträume.

Selbst in einem System ohne Beitragsgarantien wären Vorkehrungen denkbar, die die Risiken für die Anleger reduzieren könnten. So könnten ab einem bestimmten Zeitpunkt vor dem Eintritt in das Rentenalter, zum Beispiel fünf Jahre vorher, die Ersparnisse sukzessive in Staatsanleihen und Schuldverschreibungen umgeschichtet werden, um so die Kursrisiken beim Eintritt in das Rentenalter niedrig zu halten. Zudem könnten trotz einer weitreichenden Standardisierung der Anlageprodukte individuelle Präferenzen der Anleger bei der Konzeptionierung der Portfolios berücksichtigt werden, insbesondere bei der Allokation zwischen Anlageklassen mit verschiedenen Risiken.

Fazit:

Das sind gute Argumente, die die Finanzdienstleistungsbranche schon seit längerem vorbringt. Moderne Portfolios, automatische Umschichtungen in Lebenszyklusmodellen, mehr Aktienanteil in fondsgebundenen Lebensversicherungen sind längst – außerhalb der staatlich geförderten Produkte – erfolgreich gelebte Praxis.

Willkommen im realen Leben.

Vielleicht sollte der Beirat künftig auch das Angebot von reduzierten Beitragsgarantien anstelle von 100 %-Garantien und die entsprechenden Studien des ifa-Instituts (z. B. Inflationsbereinigte Chancen und Risiken langfristiger Sparprozesse) miteinbeziehen, damit die Überlegungen auf der Höhe der Zeit sind.

Lesen Sie einen weiteren Beitrag zu den Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorge hier.

Die Überlegungen des Wissenschaftlichen Beirat beim Bundesfinanzministerium zur Altersvorsorge haben viele Learnings für die Beratung. Mehr dazu finden Sie im Teil1.

Zu Teil 1
Zu Teil 3
Zu Teil 4
Bild von Dr. Henriette Meissner

Beitrag von:

Dr. Henriette Meissner

Geschäftsführerin der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Generalbevollmächtigte für die bAV der Stuttgarter Lebensversicherung a.G.

Das könnte Sie auch interessieren

Verlosung: 10 x Kompass 2/2025 zu gewinnen
Beratungskompass 02/2025

Verlosung: 10 x Kompass 2/2025 zu gewinnen

bAVheute verlost 10 Exemplare des aktuellen Kompass 2/2025. Die Autorinnen und Autoren widmen sich darin wieder unterschiedlichen Themen rund um die betriebliche Vorsorge: bAV, bKV und bGM. Der…

bAVheute
18.07.2025
Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen
Digitale Rentenübersicht

Gutachten legt nahe: Makler sollten bei der Bedarfsermittlung ihrer Kunden die digitale Rentenübersicht nutzen

Die Digitale Rentenübersicht einzusetzen, unterstützt standardisierte Beratungsprozesse der Vermittler. Über die Digitale Rentenübersicht (DRÜ) hat bAVheute schon sehr früh informiert und mit…

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
07.07.2025
Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV
BMAS legt Referentenentwurf vor

Stabilisierung des Rentenniveaus – auch mit Auswirkungen auf die bAV

Nun liegt er also vor, der „Entwurf eines Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zur vollständigen Gleichstellung der Kindererziehungszeiten“. Jetzt sind die Verbände, u. a. auch…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
07.07.2025
Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 
BAG-Urteil

Abzug „fiktiver“ Kirchensteuer bei Berechnung einer Betriebsrente – Einzelfallgerechtigkeit oder abstellen auf einen typischen Arbeitnehmer? 

Zwischen dem Interesse des Arbeitgebers an schlanken Verwaltungsprozessen einerseits und der Berücksichtigung der individuellen Situation des Arbeitnehmers andererseits kann es zum Zielkonflikt…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
02.07.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.