Zum Hauptinhalt springen
bAVheute Logo
Praxisfälle, Nachrichten, Kommentare & Expertenwissen für Vermittler
Hauptmenü
Menu schliessen
  • Startseite
  • Rubriken
    • Recht & Politik
    • bAV-Praxis
    • Markt & Meinung
    • Zahlen & Fakten
    • Mediathek
    • bAV? Genau!
  • Services
    • bAV-Lösung
    • Weiterbildung
    • bAV-Vertriebsunterstützung
    • Stuttgarter Vermittlerportal
    • bAV-Tools
    • bAV-Produkte
  • Trenner
  • Kontakt
  • Newsletter
  • Impressum
  • Startseite
  • Recht & Politik
  • bAV-Praxis
  • Markt & Meinung
  • Zahlen & Fakten
  • Mediathek
  • Stuttgarter Services
    • Digitale bAV-LösungBeratungsprozess und Vorlagen für AG- und AN-Gespräche
    • WeiterbildungVielfältiges und IDD-konformes Weiterbildungsprogramm für Vermittler
    • bAV-VertriebsunterstützungAnsprechpartner in der Stuttgarter Vorsorgemanagement
    • Stuttgarter VermittlerportalAktuelle Kampagnen, Stuttgarter Produkte Vertriebsservices & Tools
    • bAV-ToolsRechner und Tools für die bAV-Beratung
    • Stuttgarter bAV-ProdukteDurchführunsgwege und Anlagekonzepte
  • bAV-Lösung
Menu schliessen
Teilen über Email Teilen über Facebook Teilen über Xing Teilen über Linkedin

Altersarmut verschärft sich weiter

Fast 30 % der Rentner in Deutschland müssen mit weniger als 1.000 Euro im Monat zurechtkommen. Zusätzliche Vorsorge bleibt der Schlüssel, um die Versorgungssituation im Alter zu gewährleisten.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
25.10.2022
Altersarmut verschärft sich weiter
© shutterstock | Matej Kastelic

Fast 30 % der Rentner in Deutschland müssen mit weniger als 1.000 Euro im Monat zurechtkommen. Zusätzliche Vorsorge bleibt der Schlüssel, um die Versorgungssituation im Alter zu gewährleisten.

Laut aktuellen Zahlen des Statistischen Bundesamtes auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus standen im Jahr 2021 rund 4,9 Millionen Rentnern ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1.000 Euro zur Verfügung. Das entspricht einem Anteil von 27,8 % der Rentenbeziehenden. Der Anteil an Frauen ist mit 38,2 % gegenüber den 14,7 % der Männer dabei deutlich höher. Die Vorsorge muss jedoch nicht nur von Frauen weiter gestärkt, sondern insgesamt auf breitere Füße gestellt werden, um die Versorgungssituation im Alter zu verbessern. Denn jeweils weitere 29 % der Rentner verfügen über maximal 1.500 Euro monatliche Altersrente.

Die Zahlen des Bundesamtes geben dabei nur die gesetzliche Rentenversicherung wieder. Einigen Rentnern stehen weitere Einkommensquellen, beispielsweise aus Vermietung und Verpachtung oder zusätzlicher Vorsorge zur Verfügung. Letzteres wird für die nachfolgenden Rentner-Generationen zum entscheidenden Kriterium, ob bzw. wie der Lebensstandard im Alter gehalten werden kann. Um diesen zu gewährleisten, sind auch immer mehr Rentner weiterhin erwerbstätig. Im Jahr 2021 arbeiteten 12,9 % der 65- bis unter 75-Jährigen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7 %. Das gestiegene Renteneintrittsalter ist dafür ebenso ein Grund, wie der persönliche Wille weiterhin arbeitstätig zu sein. Ein Teil wird aber auch weiterhin arbeiten müssen, um die laufenden Kosten decken zu können.

Säule 2 + 3 stärken 

Den Vermittlern geben die aktuellen Zahlen des Bundesamtes weitere Argumente an die Hand, um gerade die jüngere Generation zu einer zusätzlichen Vorsorge – privat und betrieblich – zu bewegen. Denn deren gesetzliches Rentenniveau wird sich tendenziell weiter verringern, sodass nur mit der betrieblichen und privaten Altersvorsorge ein stabiles Fundament für eine Einkommenssituation im Alter geschaffen werden kann, die eine freie Lebensgestaltung zulässt.

Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

Das könnte Sie auch interessieren

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?
Anderweitige Arbeitgeberleistung

Zahlung einer anderweitigen Arbeitgeberleistung als Erfüllung des verpflichtenden Arbeitgeberzuschusses nach § 1a Abs. 1a BetrAVG?

Die Urteilsgründe des höchsten deutschen Arbeitsgerichts liegen jetzt vor. Die Frage, ob eine anderweitige Arbeitgeberleistung den gesetzlich verpflichtenden Zuschuss nach § 1a Abs. 1a BetrAVG…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
04.11.2025
Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann
Gastbeitrag: Gesundheitsvorsorge in Unternehmen

Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement Kosten reduzieren und ESG-Strategien stärken kann

Ein hoher Krankenstand belastet Unternehmen und schwächt ihre Effizienz. Wie ein Betriebliches Gesundheitsmanagement hier präventiv wirken kann und dabei zugleich auf die Nachhaltigkeitsstrategie…

Bild von Thomas Maurer
Thomas Maurer
04.11.2025
Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?
BAG-Urteil

Unterbliebene Anpassung laufender Renten – was tun, wenn sich die negative Prognose nicht bestätigt?

Die Anpassungen von Betriebsrenten ist vor den Gerichten ein Klassiker. Dabei geht es einerseits um das Interesse der Rentner, den Kaufkraftverlust der Bezüge ausgeglichen zu bekommen, und…

Bild von Frank Wörner
Frank Wörner, Die Stuttgarter
03.11.2025
Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation
Mitarbeitermagnet bAV

Das bAV-Ticketmodell führt zu mehr qualifizierten Bewerbern und weniger Fluktuation

Einer der wesentlichen Vorteile einer leistungsstarken Betriebsrente ist die Magnetwirkung auf Mitarbeitende. So steigen Unternehmenstreue und Identifikation mit dem Unternehmen. bAV-Experte…

bAVheute
27.10.2025
Zum Hauptinhalt springen Zur Navigation springen

Kontakt

bAVheute Logo

Ein Service der
Stuttgarter Lebensversicherung a. G.

0711 665-2525

bAV@stuttgarter.de

www.stuttgarter.de

bAV-Vertriebsunterstützung

Serviceangebote

  • bAV-Lösung
  • Weiterbildung
  • bAV-Tools & Rechner
  • Extranet
  • Stuttgarter Vermittler-Portal
  • Nachhaltigkeitsbericht
Newsletter abonnieren
  • Impressum
  • Datenschutz
  • Cookies

© Stuttgarter Lebensversicherung a. G. 2025

Kontakt

Redaktion bAVheute
Newsletter Anmeldung

Ansprechpartner

0711 665-2525

bav@stuttgarter.de

Makler-/Key-Account-Betreuung

Newsletter

Bleiben Sie auf dem Laufenden –
mit unserem Newsletter.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter mit praxisnah aufbereiteten Urteilen und Neuigkeiten für den Arbeitsalltag rund um das Thema „betriebliche Altersversorgung“ per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.

Durch Angabe meiner E-Mail-Adresse und Anklicken des Buttons „Kostenlos abonnieren“ erkläre ich mich damit einverstanden, dass die Stuttgarter Lebensversicherung a.G. mir zirka 10-mal im Jahr den kostenlosen Stuttgarter bAVheute-Newsletter sowie zirka 25-mal im Jahr den Stuttgarter Newsletter per E-Mail zuschickt. Meine Einwilligung kann ich jederzeit gegenüber der Stuttgarter Lebensversicherung a.G. widerrufen.