Die gesetzliche Rente gerät zunehmend unter Druck. Immer mehr Menschen werden bei ihrer Altersvorsorge selbst aktiv und greifen dabei bevorzugt zur betrieblichen Altersversorgung. Maklern bieten sich hier interessante Perspektiven.
Das gesetzliche Rentenversicherungssystem steht zunehmend unter Druck: Der demografische Wandel und das Ausscheiden der sogenannten Babyboomer aus dem Erwerbsleben verschieben das Verhältnis von Beitragszahlern und Rentenempfängern. Zudem verschärft die Corona-Pandemie die Situation, so dass Rentnern im kommenden Jahr keine Erhöhung, sondern eine Nullrunde (zumindest im Westen) bevorstehen könnte.
Eine neue Prognose unterstreicht, dass das Rentenniveau in den kommenden Jahren weiter sinken wird. Laut neuem Rentenversicherungsbericht der Bundesregierung wird das Rentenniveau von heute 48,2 auf 46 % im Jahr 2034 sinken.
Menschen greifen verstärkt zur bAV
Immer mehr Menschen verlassen sich deshalb nicht mehr allein auf Vater Staat, wenn es um ihre Versorgung im Alter geht. Stattdessen werden sie selbst aktiv: Bevorzugtes Mittel ist dabei die betriebliche Altersversorgung (bAV). So stieg die Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften zwischen 2001 und 2019 deutlich, wie der ebenfalls von Seiten der Bundesregierung veröffentlichte Alterssicherungsbericht illustriert: Bestanden 2001 „nur“ 14,6 Millionen Anwartschaften, stieg diese Zahl bis 2019 auf 21 Millionen. Die steigende Beliebtheit der bAV war in diesem Jahr bereits vom Gesamtverband der Deutschen Versicherer aufgezeigt worden.
Schwung in die Verbreitung hat noch einmal das 2018 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) gebracht. So stieg die Zahl der aktiven Anwartschaften allein zwischen 2017 auf 2019 um eine halbe Million. Zudem zeigt der Alterssicherungsbericht, dass die durch das BRSG eingeführte stärkere Förderung von Geringverdienern (Einkommen unter 2.575 EUR/Monat) gut angenommen wurde. „Die wenig sichtbaren Auswirkungen auf die bAV-Verbreitungszahlen unter den Geringverdienern lassen jedoch vermuten, dass sie häufig im Rahmen bestehender Anwartschaften genutzt wird und in diesem Rahmen die Vorsorgehöhe positiv beeinflusst hat“, bemerkt der Bericht an dieser Stelle.
Förderung für Einkommen unter 2.575 Euro/Monat noch einmal verbessert
Allerdings hat die Bundesregierung in diesem Sommer den für die Förderung der Geringverdiener zuständigen Passus (§ 100 EStG) noch einmal aufgebohrt und verbessert. So könnte die Verbreitung der bAV unter Geringverdienern in der kommenden Zeit noch einmal deutlich an Schwung gewinnen.