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2021: Sparpotenziale für Ihre Kunden

Mit dem neuen Jahr ändern sich wieder einige gesetzliche Vorgaben – manche bieten finanziell einiges Potenzial. Makler haben damit eine Vielzahl an Beratungsanlässen.

Bild von Per Protoschill
Per Protoschill, Die Stuttgarter
11.01.2021
2021: Sparpotenziale für Ihre Kunden
© shutterstock | FrankHH

Mit dem neuen Jahr ändern sich wieder einige gesetzliche Vorgaben – manche bieten finanziell einiges Potenzial. Makler haben damit eine Vielzahl an Beratungsanlässen.

Mit 2020 geht ein außergewöhnliches und herausforderndes Jahr zu Ende. Die Corona-Pandemie zwang viele Vermittler dazu, ihre Arbeitsabläufe neu auszurichten und ihre Kunden via Videoberatung zu informieren.

Dabei gibt es für die betriebliche Altersversorgung auch gute Nachrichten: Sie ist krisenfest und vereint das traditionelle Sicherheitsbedürfnis vieler Kunden mit dem neu erweckten Interesse am Kapitalmarkt.

Für diejenigen, die bislang noch beim Einrichten einer Betriebsrente gezögert haben, bieten die steuerlichen Anpassungen des kommenden Jahres interessante Gesprächsanlässe: Denn vor allem für Geringverdiener gibt es steuerliche Erleichterungen, so dass letztlich mehr Geld für die Altersvorsorge bereitsteht. Makler sollten diesen Ball aufgreifen und das Gespräch suchen. 

GesetzesreformAb wann?Für wen?Wie viel?
Zweites Familienentlastungsgesetz (Kindergeld + Kinderzuschlag)1.1.2021Alle Eltern; Eltern mit geringem Einkommen profitieren durch Erhöhung des Kinderzuschlags besondersErhöhung des Kindergelds um 15 Euro; Erhöhung des Kinderzuschlags auf 205 Euro
Erhöhung des Grundfreibetrags1.1.2021Alle Einkommensteuerpflichtigen Grundfreibetrag steigt von 9.408 Euro (2020) auf 9.744 Euro (2021); 2022 steigt der Grundfreibetrag weiter auf 9.984 Euro.
Erhöhung des MindestlohnsMehrstufig Jede Arbeitnehmerin und jeder ArbeitnehmerZum 1.1.2021: 9,50 Euro
1.7.2021: 9,60 Euro
1.1.2022: 9,82 Euro
1.7.2022: 10,45 Euro 
Kfz-Steuer1.1.2021Alle NeuwagenkäuferFür Neufahrzeuge mit hohem Spritverbrauch steigt 2021 die Kfz-Steuer. Im Gegenzug verlängerte die Bundesregierung die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge bis Ende 2030.
Wegfall des Solidaritätszuschlags1.1.2021Kein Soli: bei einem zu versteuerndem Einkommen unter 61.717 Euro
Reduzierter Soli: bei einem zu versteuerndem Einkommen zwischen 61.718 und 96.409 Euro
Die individuellen Ersparnisse können über den Soli-Rechner der Stuttgarter berechnet werden.
Bild von Per Protoschill

Beitrag von:

Per Protoschill

Geschäftsführer der Stuttgarter Vorsorge-Management GmbH und Leitung Vertriebsunterstützung bAV

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